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   BFH, 11.10.1977 - VIII R 191/74   

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https://dejure.org/1977,535
BFH, 11.10.1977 - VIII R 191/74 (https://dejure.org/1977,535)
BFH, Entscheidung vom 11.10.1977 - VIII R 191/74 (https://dejure.org/1977,535)
BFH, Entscheidung vom 11. Oktober 1977 - VIII R 191/74 (https://dejure.org/1977,535)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Zurechnung bei Empfänger - Einkünfte aus Kapitalvermögen - Verdeckte Gewinnausschüttung - Grundstücksverkauf - Kapitalgesellschaft - Bestimmung des Kaufpreises - Sachverständiger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1; KStG § 6 Abs. 1 Satz 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 123, 475
  • DB 1978, 569
  • BStBl II 1978, 109
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 10.01.1973 - I R 119/70

    Verdeckte Gewinnausschüttung - Kapitalgesellschaft - Gesellschaftsrechtliche

    Auszug aus BFH, 11.10.1977 - VIII R 191/74
    Hinzukommen muß, daß ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsführer dieses Mißverhältnis erkannt und keinen rechtlichen oder betrieblichen Anlaß gesehen hätte, das Geschäft dennoch abzuschließen (BFH-Urteil vom 10. Januar 1973 I R 119/70, BFHE 108, 183, BStBl II 1973, 322).

    Der Begriff der Zuwendung setzt zwar voraus, daß sich der Geschäftsführer zumindest der Möglichkeit der Vorteilszuwendung bewußt ist (vgl. BFH-Urteile I R 119/70; vom 16. November 1965 I 302/61 S, BFHE 84, 268, BStBl III 1966, 97).

  • BFH, 10.03.1971 - I R 178/69

    Pachtzins - Beginn des Pachtverhältnisses - Kapitalgesellschaft - Beherrschender

    Auszug aus BFH, 11.10.1977 - VIII R 191/74
    Im übrigen entspreche die Übertragung der Wertbestimmung auf einen unbeteiligten und sachverständigen Dritten dem Verhalten eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsführers, wie der BFH in seinem Urteil vom 10. März 1971 I R 178/69 (BFHE 102, 247, BStBl II 1971, 566) bestätigt habe.

    Zu Unrecht beruft sich der Kläger für seine abweichende Rechtsauffassung auf das BFH-Urteil I R 178/69.

  • BFH, 27.11.1974 - I R 250/72

    Zur Bewertung verdeckter Gewinnausschüttungen im Körperschaftsteuerrecht; keine

    Auszug aus BFH, 11.10.1977 - VIII R 191/74
    Ergibt diese Überprüfung ein auffälliges Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, wird in der Regel die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung gerechtfertigt sein, sofern nicht gewichtige und nachprüfbare Gründe vorliegen, die geeignet sind, diese Vermutung zu widerlegen (zur Darlegungslast bei Zuwendungen an nahestehende Personen vgl. u. a. BFH-Urteil vom 27. November 1974 I R 250/72, BFHE 114, 236, BStBl II 1975, 306; Herrmann-Heuer, Kommentar zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, § 6 KStG, Anm. 224).
  • BFH, 16.11.1965 - I 302/61 S

    Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschütung im Verkauf eines Grundstücks durch

    Auszug aus BFH, 11.10.1977 - VIII R 191/74
    Der Begriff der Zuwendung setzt zwar voraus, daß sich der Geschäftsführer zumindest der Möglichkeit der Vorteilszuwendung bewußt ist (vgl. BFH-Urteile I R 119/70; vom 16. November 1965 I 302/61 S, BFHE 84, 268, BStBl III 1966, 97).
  • BFH, 06.08.1985 - VIII R 280/81

    Verdeckte Gewinnausschüttung - GmbH & Co. KG - Geschäftsführende GmbH - Verkauf

    a) Verdeckte Gewinnausschüttungen liegen vor, wenn eine Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter unter sonst gleichen Umständen nicht zugewendet hätte (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 11. Oktober 1977 VIII R 191/74, BFHE 123, 475, BStBl II 1978, 109, m. w. N.).
  • BFH, 23.06.1981 - VIII R 102/80

    Kapitalgesellschaft - Verrechnungskonto - Einbuchung der Gehälter - Auszahlung

    Ein Kapitalertrag dieser Art liegt vor, wenn eine Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet und die Zuwendung ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis hat (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 11. Oktober 1977 VIII R 191/74, BFHE 123, 475, BStBl II 1978, 109; vom 10. Januar 1973 I R 119/70, BFHE 108, 183, BStBl II 1973, 322).

    Die Ursächlichkeit des Gesellschaftsverhältnisses ist im allgemeinen gegeben, wenn die Kapitalgesellschaft bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters den Vermögensvorteil einem Nichtgesellschafter nicht gewähren würde (BFHE 108, 183, BStBl II 1973, 322; BFHE 123, 475, BStBl II 1978, 109).

  • FG Rheinland-Pfalz, 26.09.1996 - 6 K 2539/93

    Verdeckte Gewinnausschüttung beiÜbertragung eines Grundstücks an die Ehefrau des

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  • FG Berlin, 11.11.2003 - 7 K 7072/02

    Zur Frage, wann die Überlassung eines Gesellschaftsgrundstücks an einen

    Ergibt die Überprüfung des Leistungsaustausches zwischen der Kapitalgesellschaft und ihrem Gesellschafter ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, wird aber in der Regel die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung gerechtfertigt sein, sofern nicht gewichtige und nachprüfbare Gründe vorliegen, die geeignet sind, diese Vermutung zu widerlegen (BFH-Urteil vom 11. Oktober 1977 VIII R 191/74, BFHE 123, 475 , BStBl II 1978, 109).

    Dies steht jedoch nach Auffassung des Gerichts in dieser Allgemeinheit im Widerspruch zum BFH-Urteil in BFHE 123, 475 , BStBl II 1978, 109 und den übrigen BFH-Entscheidungen, wonach von der Fremdunüblichkeit nur eine Indizwirkung ausgeht.

  • FG Baden-Württemberg, 11.12.2008 - 3 K 178/05

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Erwerb eines Grundstücks durch ausscheidenden

    Der Umstand, dass zum Zeitpunkt der Veräußerung des Grundstücks ein Gutachten mit einem höheren Wert vorlag, impliziert für sich genommen keine vGA (vgl. BFH-Urteil vom 11. Oktober 1977 VIII R 191/74, BFHE 123, 475, BStBl II 1978, 109, bei niedrigerem Gutachten).
  • BFH, 27.03.1979 - VIII R 95/76

    Verrechnung mit Darlehnsschulden - Vorteilsgewährung - Übertragung von

    Das ist auch der Fall bei der Zuwendung von Vermögensvorteilen, welche eine Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsführers einem Nichtgesellschafter unter sonst gleichen Umständen nicht gewährt hätte (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 11. Oktober 1977 VIII R 191/74, BFHE 123, 475, BStBl II 1978, 109, mit weiteren Nachweisen).
  • FG Niedersachsen, 11.04.2000 - 6 K 611/93

    Bewertungsmethoden; Bestimmung des Unternehmenswertes nach dem Ertragswert

    Dies ist zwar nicht so zu verstehen, dass immer die Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen zur Kaufpreisfindung bei Geschäften zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihren Gesellschaftern die Annahme eine vGA ausschlösse (vgl. BFH-Urteil vom 11.10.1977, VIII R 191/74, BStBl II 1978, 109).
  • FG Niedersachsen, 02.12.2004 - 10 K 130/89

    Zurechnung von Einkünsten aus einer Beteiligung an einer Partnerschaftsgruppe;

    Verdeckte Gewinnausschüttungen liegen vor, wenn eine Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter unter sonst gleichen Umständen nicht zugewendet hätte (vgl. u.a. BFH- Urteil vom 11. Oktober 1977 VIII R 191/74, BFHE 123, 475, BStBl II 1978, 109, m.w.N.).
  • BGH, 03.12.1992 - XI ZR 61/92

    Beratungspflichtverletzung und Schadenszurechnung bei Rechts- und Steuerberatung

    BFH BStBl. II 1973 S. 322 = DB 1973 S. 951; BStBl. II 1975 S. 366, 367 = DB 1975 S. 672; BStBl. II 1977 S. 467, 469; BStBl. II 1978 S. 109, 110 = DB 1978 S. 569; BStBl. II 1982 S. 631, 632 = DB 1982 S. 1962.
  • BFH, 18.11.1980 - VIII R 8/78

    Verdeckte Gewinnausschüttung - Kapitalgesellschaft - Verzicht auf einen Anspruch

    a) Sonstige Bezüge aus Gesellschaftsanteilen - verdeckte Gewinnausschüttungen - i. S. von § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG sind gegeben, wenn eine Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter unter sonst gleichen Umständen nicht zugewendet hätte (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 11. Oktober 1977 VIII R 191/74, BFHE 123, 475, BStBl II 1978, 109, mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 25.10.1979 - VIII R 46/76

    Rückzahlung von Gesellschaftskapital - Kapitalherabsetzung - Kapitalertrag -

  • FG Sachsen-Anhalt, 24.06.2009 - 3 V 1829/08

    Aussetzung der Vollziehung eines Verwaltungsaktes bei ernstlichen Zweifeln i.S.v.

  • BFH, 20.08.1986 - I R 283/82

    Anforderungen an eine Revisionsbegründung - Rechtmäßigkeit der Unterlassung

  • BFH, 12.11.1986 - I R 113/83

    Begriff der verdeckten Gewinnausschüttung

  • FG München, 10.05.2005 - 6 K 4495/02

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Ankauf eines Grundstücks durch eine GmbH von

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